Willkommen bei Hans-Rüdiger Dierks,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

in Frankfurt

„Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht der Mensch. Ebenso wichtig wie Kompetenz, Sorgfalt und fundiertes Wissen ist das Verständnis für das Anliegen, die Sorgen und die Nöte der Ratsuchenden.

Ständige Spezialisierungen und kontinuierliche Fortbildungen prägen meine Sach- und Rechtskunde.

Mein Ziel ist es, Ihre Interessen durch wirtschaftliche, praktikable, konfliktvermeidende angemessene und für Sie erfolgreiche Lösungen durchzusetzen“. 

ARBEITSRECHT:
Ein Fall für den FACHANWALT!

Seine Rechte und Pflichten zu kennen – ob als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer – ist in Zeiten globalisierter Märkte und steigender Wettbewerbsintensität gerade im Hinblick auf die kniffligen Fragen zum Arbeitsrecht wichtiger denn je.

Hans-Rüdiger Dierks, seit über 30 Jahren Rechtsanwalt und seit über 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit über 10 Jahren Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, ist ein besonders erfahrener Spezialist für das Arbeitsrecht, dessen fachlicher Schwerpunkt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht liegt.

Mit seiner umfangreichen arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Expertise vertritt er sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte und leitende Angestellte in ganz Deutschland und darüber hinaus im europäischen Ausland.

Gerne steht er auch Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, für Sie mit Verhandlungsgeschick und strategischem Vorgehen unter Beachtung des finanziellen Aspekts eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln und umzusetzen und Ihren berechtigten Interessen nachhaltig zum Erfolg zu verhelfen.

Rechtsanwalt Hans-Rüdiger Dierks ist langjähriges Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Mitglied im Verein der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Zudem ist er seit 25 Jahren Teilnehmer der jährlichen Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts und ein langjähriges Mitglied der europäischen Anwaltsvereinigung DACH.

Bei seiner Tätigkeit für seine Mandanten stützt er sich auf ein weitreichendes Netzwerk von nationalen und europäischen Spezialisten, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeits- und des Wirtschaftsrechts.

Hohe fachliche Kompetenz und Sensibilität für Sie und Ihre Interessen zeichnen Rechtsanwalt Hans-Rüdiger Dierks aus.

KONTAKT

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hans-Rüdiger Dierks

Rossmarkt 17
60311 Frankfurt

Telefon  069 - 1 33 89 70

Telefax  069 - 1 33 89 710

E-Mail   dierks@dierkslaw.com

Zum Kontaktformular

ÖFFNUNGSZEITEN:

Montag – Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr sowie Freitag: 09:00 - 14:30 Uhr
Samstag und Sonntag: Nach Vereinbarung

LEISTUNGEN

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Individuelles Arbeitsrecht

    Von „A“ wie Arbeitsvertrag über „U“ wie Umstrukturierung und „V“ wie AufhebungsVereinbarung bis „Z“ wie Zeugnis
  • Kollektives Arbeitsrecht

CHARTA DER RECHTE DES MANDANTEN

Der Mandant hat


das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm freigewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt,


1. das Recht auf einen persönlichen und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

2. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

3. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit – auch gegenüber Gerichten und Behörden – verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

4. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

5. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwalts,

6. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistungen haftet,

7. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung

Die vorgenannte Charta der Rechte des Mandanten wurde auf der 19. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 26.10.2001 in München verabschiedet.

ANFRAGE

Contact Us

Share by: